Kostenerstattung

Wir stellen unsere Leistungen für Patienten mit privater Versicherung, Arbeitsunfälle (BG-Fälle) und Selbstzahler wie folgt in Rechnung:

Patienten mit privater Versicherung

Für unsere PatientInnen mit privat Versicherung folgen wir den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollten Sie vorab Informationen zur Kostenerstattung von Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder anderen Versicherungsanbietern benötigen, stellen wir Ihnen gerne einen transparenten Kostenvoranschlag für unsere Dienstleistungen zur Verfügung.

Arbeits-, Schul- oder Wegeunfälle

Für Patienten, die von Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen betroffen sind, halten wir eine Genehmigung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bereit, um kernspintomographische (MRT) und computertomographische (CT) Untersuchungen durchführen und abrechnen zu können. Mit einer Überweisung Ihres Durchgangsarztes (D-Arzt) können wir diese Untersuchungen zeitnah für Sie durchführen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG).

Selbstzahler

Selbstzahler und gesetzlich Versicherte können ebenfalls unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Obwohl wir nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen privat zu bezahlen. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite, indem wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen und individuelle Zahlungsmodalitäten besprechen.